Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- RE/MAX Walldorf kennt das Objekt nicht.
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen
- Das Objekt liegt maximal 30 km von Walldorf entfernt
- Der Eigentümer schließt mit uns einen qualifizierten Makleralleinauftrag ab.
- Das Objekt wird an einen von uns vermittelten Käufer veräußert.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben.
Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Übrigens: Die Erfolgsaussichten sind höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben, bevor wir mit ihm in Kontakt treten.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.